Berufsbild des Hygienekontrolleurs
Die Ausbildung zum Hygienekontrolleur hat das Ziel, die Teilnehmenden zum eigenverantwortlichen Arbeiten in den Bereichen des Infektionsschutzes, der Infektionsprävention, der Infektionsbekämpfung, des Gesundheitsschutzes und der Umwelthygiene zu qualifizieren. Sie soll weiterhin dazu befähigen, in verschiedenen gesundheitsrelevanten Planungen mitzuwirken und in interdisziplinären Teams mitzuarbeiten. Die einzelnen Aufgaben ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben wie folgt:

Eigenständige Aufgaben
(nach interner Vorabstimmung mit den Dienstvorgesetzten)


Begehungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten u. a. nach §§ 15a, 35, 36 IfSG, TrinkwV; § 17 ÖGDG NRW, § 1 HygVO NRW bzw. entsprechende Regelungen in den Landesgesundheitsdienstgesetzen sowie der Organisation, Dokumentation und Überprüfung von Hygieneplänen
Datenerfassung, Bewertung, Weitergabe, Plausibilitätsprüfung, Meldewesen,Beratung Ursachenermittlung und Nachkontrolle u. a. nach §§ 6-15 IfSG, TrinkwV, HygVO, Gesundheitsdienstgesetze der Länder
Überwachung und Überprüfung angeordneter Hygienemaßnahmen frei verkäuflicher Arzneimittel und Gefahrstoffe
Belehrungen nach §§ 34 und 43 IfSG.


Mitwirkungsaufgaben


Statistische epidemiologische Auswertung erhobener Daten
Vorbereitende Beurteilung von Mitwirkungen bei Planungen und Genehmigungsverfahren, wenn gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt werden, z. B. nach § 8 ÖGDG NRW - Bauleitplänen, genehmigungspflichtigen Maßnahmen in Wasserschutzgebieten u. a.
Mitwirkung bei vorbeugenden Maßnahmen und zur Abwehr in Katastrophenfällen, von Großschadensereignissen, von Fällen des Zivilschutzes und Rettungswesens
Erstellen von Tätigkeitsberichten
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, um dabei multidisziplinäre Lösungen von Problemen im Gesundheitsschutz zu entwickeln. Die Hauptbeschäftigungsstellen des Hygienekontrolleurs sind die unteren Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Die Tätigkeit erfordert eine hohe Kommunikationskompetenz. Zu beratende und überwachende Einrichtungen sind Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Trinkwasserversorgungsunternehmen, Schwimmbadbetreiber u. a. Dabei hat er/sie Kontakt und Kooperationsaufgaben mit anderen kommunalen Behörden, wie z. B. den Umweltbehörden, der Heimaufsicht, den Behörden der mittleren Landesgesundheitsbehörden, anderen Abteilungen in den unteren Gesundheitsbehörden u. a.



Beschreibung des Berufsbilds mit Ausbildungsgang, Curriculum und Praktikumsvorschlägen der
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf:
https://www.akademie-oegw.de/aus-und-weiterbildung/hygienekontrolleur/-in

Informative Seite für Schüler*innen und Studierende:
https://www.wissensschule.de/hygienekontrolleure-was-machen-die-eigentlich/


APO NRW 2017

Begründung zur Novelle der APO

Praxisleitfaden für die Ausbildung in den Unteren Gesundheitsbehörden, erstellt durch Kolleg*innen der Berufsverbände mit Update 2023


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